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von Werder
21.5.2004, 17:50
Forum: Frühwerk
Thema: Nachdrucke
Antworten: 3
Zugriffe: 6321

Sperrzeiten

Lieber Herr Schwettmann,

nach § 10 des damaligen Urheberrechtsgesetzes durfte May als Urheber über seine Texte - auch ohne Einwilligung des Herausgebers oder Verlegers - nach zwei Jahren (vom Ablauf des Jahres des Erscheinens an gerechnet) wieder verfügen.

Herzliche Grüße
Frank Werder