Ralf
Harder |
Polizeiaufsicht, Reisefreiheit und Wohnquartiere |
»Vor 1914 hatte die Erde allen Menschen gehört.
Jeder ging, wohin er wollte und blieb, solange er wollte. Es gab
keine Erlaubnisse, keine Verstattungen, und ich ergötzte mich immer wieder
neu an dem Erstaunen junger Menschen, sobald ich ihnen erzählte, daß ich
vor 1914 nach Indien und Amerika reiste, ohne einen Paß zu besitzen oder
überhaupt je gesehen zu haben. Man stieg ein und aus, ohne zu fragen und
gefragt zu werden, man hatte nicht ein einziges von den hundert Papieren
auszufüllen, die heute abgefordert werden. Es gab keine Permits, keine
Visen, keine Belästigungen; dieselben Grenzen, die heute von Zollbeamten,
Polizei, Gendarmerieposten dank des pathologischen Mißtrauens aller gegen
alle in einen Drahtverhau verwandelt sind, bedeuteten nichts als
symbolische Linien, die man ebenso sorglos überschritt wie den Meridian in
Greenwich.«[1]
Stefan Zweig blickt in seinem Werk ›Die Welt von gestern – Erinnerungen
eines Europäers‹ wehmütig an die Zeit vor dem 1. Weltkrieg zurück. Heute –
nach zwei Weltkriegen und der jahrzehntelangen Teilung Europas – ist es
kaum vorstellbar, dass es eine fast schrankenlose Reisefreiheit gegeben
haben soll. Der Blick in die Vergangenheit, die Sichtung primärer Quellen,
ist deshalb unerlässlich, wenn man historische Begebenheiten sachlich
richtig bewerten will.
»In Beziehung auf ›Schacht und Hütte‹ bereiste ich Deutschland und Oesterreich, um die großen Firmen z. B. Hartmann, Krupp, Borsig usw. dafür zu interessieren, und da ein solches Blatt damals Bedürfnis war, so erzielte ich Erfolge, über die ich selbst erstaunte.«[2]
Karl May berichtet hier über seine Aktivitäten als Redakteur im Sommer 1875. Dessen ungeachtet behauptet Peter Krauskopf, Mays Werberundreise für die Münchmeyer-Zeitschrift ›Schacht und Hütte‹ sei nicht möglich gewesen, er hätte folglich die Unwahrheit gesagt:
»Als Haupthinderungsgrund für die Reise kann jedoch die Polizeiaufsicht gelten, unter der Karl May seit seiner Haftentlassung vom 3. 5. 1874 bis zum 2. 5. 1876 stand. Ein Auslandspass war ihm nicht gewährt worden, so dass der österreichische Teil der Reise nicht stattgefunden haben kann. Und um ins preußische Ruhrgebiet reisen zu können, hätte er mindestens ein Erlaubnisgesuch stellen müssen […]«[3]
Verschließt sich Peter Krauskopf nicht allen
Indizien, die Mays Redakteurreise in das Ruhrgebiet und auch nach
Österreich als sehr glaubhaft erscheinen lassen? Er macht May gar den
Vorwurf, dass er nicht die riesigen Hallen der Firma Krupp in Essen
beschrieben habe, wenn er doch dort gewesen sein wolle.[4]
Diese Argumentation ist sehr brüchig, da May auch das riesige Gelände der
Firma Hartmann in Chemnitz – fast vor seiner Haustür – nicht
veranschaulichte.
Ohne Auslandspass keine Österreich-Reise, mindestens (!) ein
Erlaubnisgesuch für das Ruhrgebiet, – sind dies nicht künstlich errichtete
Hürden, um eine weitere Diskussion im Keim zu ersticken? Die historische
Realität sah anders aus – Karl May benötigte keinen Auslandspass:
»Liberalismus, Eisenbahnwesen und Dampfschiffahrt führen jedoch auch hier zu einem Modernisierungsschub und bringen am Ende eines der dichtesten und komplexesten Paßsysteme Europas zu Fall (nach dem Anschluß Österreichs an den Deutschen Paßkartenverein entfällt 1859 die ›Vidierung im Innern‹). Stufenweise werden alle Inlandspässe abgeschafft. 1865 entfällt auch die Paßkontrolle an den österreichischen Außengrenzen. Damit wird bis zum Ersten Weltkrieg paßlose Grenzüberschreitung in großen Teilen Europas möglich (die großen Ausnahmen blieben Rußland und Frankreich).«[5]
Seit 1865 waren somit Reisen nach Österreich
unbürokratisch möglich, wenn man nicht gerade wie ein Vagabund aussah und
den Verdacht der Behörden auf sich lenkte. Freilich war das Mitführen
einer beglaubigten Geburtsurkunde oder eines Heimatscheines bei einer
Reise außerhalb Sachsens sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.
Ein Heimatschein Karl Mays ist nicht erhalten.
Um eine Vorstellung zu erhalten,
wie so ein Dokument ausgesehehen hat, veröffentlichen wir hier eine
zeitgenössische Legitimation.
Karl May wird eine gewerbliche Legitimationskarte des Münchmeyer-Verlages,
von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgestellt, mit sich geführt
haben. Auch unter Polizeiaufsicht konnte er ohne nennenswerte Probleme
zwei oder drei Tage verreisen. Eine tägliche Meldepflicht gab es weder im
Reichsgesetz noch in der landesgesetzlichen Verordnung vom 14. Dezember
1870.[6] May
stand nicht unter Haus- oder Stadtarrest. Er hatte sich lediglich bei der
zuständigen Polizeibehörde ordnungsgemäß abzumelden und das Ziel seiner
Reise anzugeben, bei einem Wohnortwechsel hatte er sich dementsprechend
anzumelden. Als der Dresdner Kolportageverleger Heinrich Münchmeyer ihn im
März 1875 als Redakteur des ›Beobachter an der Elbe‹ engagierte, versäumte
May die notwendigen Behördengänge; er wurde deshalb der Stadt verwiesen.
Der Jurist Dr. Albert Hellwig hatte noch die Gelegenheit, die heute nicht mehr existenten Polizeiakten einzusehen:
»In einem bei den Akten befindlichen Gesuch vom 16. März bat May, von seiner Ausweisung Abstand nehmen zu wollen. In diesem Gesuch sagt May, er habe sich nach seiner Entlassung aus Waldheim in seiner Heimat Ernstthal aufgehalten und sei dort als Schriftsteller tätig gewesen. Infolge dieser Tätigkeit habe er jetzt einen Ruf als Redakteur an die Verlagsbuchhandlung von Münchmeyer erhalten …«[7]
In jener Zeit war Mays Frühwerk ›Die Rose von Ernstthal‹ veröffentlicht worden, die Münchmeyers Interesse geweckt haben dürfte. Er kam deshalb mit seinem Bruder Fritz nach Ernstthal, nachdem sein bisheriger Redakteur Otto Freitag plötzlich gekündigt hatte.[8]
Nach Mays Gesuch prüfte die Dresdner Polizei den Vorgang:
»Es wurden Ermittlungen angestellt, insbesondere auch bei Münchmeyer persönlich. Sie ergaben, daß seine Angaben wahrheitsgemäß waren. Münchmeyer bestätigte, daß er May fest angestellt habe gegen ein jährliches Gehalt von 600 Talern, das aber je nach seiner Bewährung, bis auf 1200 Talern erhöht werden würde. Münchmeyer erklärte auch, er sei mit Mays Leistungen sehr zufrieden.«[9]
Jahrzehnte später äußerte sich hierzu Pauline Münchmeyer, die Witwe des 1892 verstorbenen Verlegers:
»Er [May] kam als ein ganz Fremder mit einem Ränzel auf dem Rücken in unser Geschäft oder vielmehr zuerst in unsere Wohnung und bat meinen Mann um Beschäftigung.«[10]
Pauline Münchmeyer stellte May als Bittsteller hin, der in einem »Stübchen« untergebracht worden sei, und behauptete gar, er wäre kein Redakteur gewesen.[11] Er sollte unglaubwürdig erscheinen, weil sie sich dadurch Vorteile in einem Urheberrechtsprozess erhoffte.[12]
Die von Hellwig ausgewerteten Polizeiakten entlarven Pauline Münchmeyer als Lügnerin, denn kein Fremder, der mit einem »Ränzel auf dem Rücken« um Arbeit bittet, erhält sogleich eine Redakteurstelle mit einem jährlichen Gehalt von 600 Talern! Mays Kommentar ist entsprechend scharf formuliert:
»Dass Münchmeyer mich weder aufgesucht noch mir die Stelle angetragen habe, sondern dass ich nach Dresden gekommen sei, mir Arbeit zu erbitten, ist Lüge! […] Auch die Behauptung, dass ich nicht hätte Redakteur sein können, ist eine Lüge! […] Sogar ein Stadtverwiesener könnte über die Grenze redigieren. […] Er zeigte mir die Geschäftsräume, und dann ging ich, um mir eine Wohnung zu suchen. Ich fand eine passende, die in derselben Straße lag. Dass ich gleich anfangs bei Münchmeyer in einem ›Stübchen‹ u n t e r g e b r a c h t worden sei, wie aus reinem Mitleid, und eine ›Art von Gehalt‹ bezogen habe, ist eine d o p p e l t e Lüge!«[13]
In jüngster Zeit rückt Hainer Plaul jedoch Pauline Münchmeyer in ein glaubwürdiges Licht:
»Pauline Münchmeyers spätere Aussage vor Gericht über Mays anfängliches ›Wohnen‹ in einem ›Stübchen im Hinterhause‹ ist […] unbedingt glaubhaft.«[14]
Über das erste Dresdner Wohnquartier Mays gibt es jedoch andere gewichtige Indizien, die im Forschungsbeitrag ›Der Untergang des Dampfers Schiller‹ erläutert sind. In den Dresdner Nachrichten, Nr. 57 vom 26. Februar 1875, S. 4, findet sich folgendes Inserat:
»Eine Stube ist zu vermiethen an zwei Personen Jagdweg Nr. 6, 3 Tr. T. M.«
Diese Annonce erscheint nur einmal in diesem Zeitraum. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich hier um Mays erstes Dresdner Wohnquartier, denn 1875 gab es im Jagdweg nur 20 Hausnummern, davon waren laut Adressbuch die Nummern 4, 5, 9, 10, 11, 13 Baustelle. Und Nummer 14 war die Adresse des Münchmeyer-Verlags, ab 1881 nach einer Neunummerierung die Nummer 7.[15]
Hainer Plaul meint hierzu:
»›Diese Annonce erscheint nur einmal in diesem Zeitraum.‹ Gerade diese Einmaligkeit des Erscheinens weist darauf hin, dass die Stube sehr schnell, vielleicht noch am selben Tag, vermietet worden ist.«[16]
Ist Plauls Schlussfolgerung überzeugend? Damals wie heute zählt der Jagdweg aufgrund seiner Lage im Industriegebiet nicht gerade zu den begehrten Wohngegenden. Als May am 8. März dort eintraf, hätten, so Plaul, die Dresdner Nachrichten längst im Altpapier sein müssen. Zwischen der Veröffentlichung und Mays Ankunft war gerade einmal eine gute Kalenderwoche verstrichen. Jeder, der schon einmal Räumlichkeiten vermietet hat, kennt das Problem, in kurzer Zeit einen passenden Mieter zu finden. Dies ist oftmals eine zeitaufwändige Prozedur. May war übrigens bei seiner Wohnungssuche auf die Annonce gar nicht angewiesen; am Jagdweg 6 dürfte die bekannte Mitteilung ›Zu vermiethen!‹ angebracht gewesen sein.
Es ist nicht anzunehmen, dass May zunächst in einem Münchmeyer-Stübchen wohnte. Ein Arbeitgeber, der seinem Angestellten 600–1200 Taler Jahresgehalt zahlt, bietet in der Regel kein dürftiges Stübchen an.
»[…], und dann ging ich, um mir eine Wohnung zu suchen. Ich fand eine passende, die in derselben Straße lag.« – Mays Aussage ist allein schon deshalb glaubhaft, weil es tatsächlich in jener Zeit ein freies Wohnquartier auf dem Jagdweg gab. Mit der größten Wahrscheinlichkeit hat er dieses Quartier auch bezogen.
Dagegen nimmt Hainer Plaul an, May habe schon vor seiner Ausweisung aus Dresden im März bei der Witwe Vogel in der Falkenstraße 4 gewohnt und nicht erst bei seiner Rückkehr im August 1875. Plaul vermutet, dass Mays Wohnverhältnis trotz Ausweisung monatelang weiterbestand:
»Indem May sein Zimmer in der Falkenstraße 4 nicht aufgab, konnte er bei seinen Bemühungen um Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses jederzeit nicht nur eine feste Anstellung , sondern auch einen festen Wohnsitz nachweisen.«[17]
Man muss sich Mays damalige Situation vergegenwärtigen. Er war aus Dresden ausgewiesen worden und dort unerwünscht. Die Polizeibehörde hätte die Aufrechterhaltung des Wohnquartieres – gelinde gesagt – als ungehorsam interpretiert. Und wer zahlt schon monatelang Miete, ohne sein Quartier nutzen zu dürfen?
Albert Hellwig notierte aufgrund der Polizeiakten:
»Er verließ zwar Dresden [sic!], blieb aber im Dienst der Firma Münchmeyer.«[18]
Hätte May sein Dresder Wohnquartier behalten, wäre dies aktenkundig geworden, was aber ganz offensichtlich nicht der Fall war. In seinem Heimatstädtchen Ernstthal zog May nur vorübergehend bei seinen Eltern wieder ein:
»Nach einer Erinnerung der Schwester Karoline Selbmann zieht May […] aus dem Elternhaus aus, wo er wegen der Enge und des Webstuhllärms nicht arbeiten kann, und mietet eine Wohnung im Haus Am Markt (Altmarkt) 2 in Hohenstein, im selben Haus, in das er im Oktober 1880 mit seiner Frau Emma Pollmer einziehen wird.«[19]
Noch war Karl May kein routinierter Schriftsteller und Redakteur. Er musste mit großem Fleiß sehr hart an sich arbeiten, um seine literarischen Talente termingerecht weiterzuentwickeln. Dazu benötigte er tatsächlich Ruhe. Die Rückkehr nach Ernstthal dürfte darüber hinaus sehr demütigend gewesen sein. Vermutlich wurde er mit Hohn und Spott empfangen. Was lag also näher, sich in vornehmer Lage am Hohensteiner Markt einzumieten, um der Schadenfreude diverser Zeitgenossen Paroli bieten zu können? Er war ja durch seine Anstellung finanziell recht gut gestellt. Die Erinnerung seiner Schwester Karoline dürfte somit korrekt sein.
Albert Hellwig verdanken wir weitere konkrete Details über Mays Lebensweg:
»Er bereiste viele bedeutende Städte Deutschlands, warb dort für die neue von Münchmeyer herausgegebene Zeitschrift ›Schacht und Hütte‹ Mitarbeiter und stellte Agenten an. Anfang August kehrte er nach Dresden zurück und bat abermals um Aufenthaltsbewilligung. Diese wurde ihm gewährt, doch wurde ihm eröffnet, daß er bis zum 2. Mai 1876 unter Polizeiaufsicht stehe. Zu irgend welchem Einschreiten gab May während dieser Zeit keinen Anlaß. Er wurde dann auch nach Ablauf der Frist aus der Polizeiaufsicht entlassen.«[20]
Zweifellos stammt dieses Datenmaterial mit den detailreichen Angaben über Mays Redakteurreisen aus den Polizeiakten. Die Information, dass er Mitarbeiter und Agenten anstellte, findet sich sonst nirgendwo. Sie passt aber zu den Änderungen der Titelköpfe, die bei den Münchmeyer-Zeitschriften vorgenommen wurden.[21]
Leider zitiert Hellwig nicht Mays Schreiben um die Aufenthaltsbewilligung, aber die Andeutungen sind bereits vielsagend. May wird der Polizei über seine diversen Redakteurreisen und die damit verbundenen geschäftlichen Aktivitäten berichtet haben, denn eine bessere Visitenkarte konnte er gar nicht vorlegen. Am 24. Juli 1875 war in Berlin eine Münchmeyer-Filiale eingerichtet worden, und es steht zu vermuten, dass May darauf hingewiesen hat. Dieses Mal konnte er die Polizei überzeugen, man bewilligte den Aufenthalt in Dresden, zumal die Polizeiaufsicht ohnehin in einigen Monaten endete.
Karl May quartierte sich zunächst bei der Witwe
Vogel in der Falkenstraße 4 ein. Anfang September – drei Monate eher als
ursprünglich von der Forschung angenommen – bezog er eine frei gewordene
Wohnung im Verlagsgebäude Münchmeyers. Hainer Plaul entdeckte im Archiv
des Karl-May-Verlags »eine Quittung von Mays Hand über einen
Einrichtungskauf« (siehe Faksimile) vom 1. September 1875.[22]
In jener Zeit dürfte May seine Redakteurreisen fortgesetzt haben:
»Die Polizeiaufsicht stellte für eine solche Rundfahrt kein Hindernis dar, schon gar nicht zu diesem Zeitpunkt, wo ihm der Aufenthalt in der Großstadt Dresden bewilligt worden war. Und Dresden als Verkehrszentrum bot sich als Ausgangspunkt der Reise außerdem viel eher an als etwa der Durchgangsbahnhof Hohenstein-Ernstthal.«[23]
Die Behörden reagierten, wie es den Anschein hat, jetzt völlig liberal, man schien sich nicht mehr um ihn zu kümmern. Jahrzehnte später hatte May deshalb völlig vergessen, dass er 1876 noch wenige Monate unter Polizeiaufsicht stand.[24] Das Positive blieb stattdessen im Gedächtnis haften:
»Ich kehrte schließlich […] mit einem Erfolge von über 200 000 festen Lesern nach Dresden zurück.«[25]
Man mag dies auf dem ersten Blick für eine Übertreibung halten. Dennoch ist diese branchenübliche Formulierung glaubwürdig, denn Karl May spricht hier ausdrücklich nicht von Abonnenten, sondern von Lesern. Das ist ein großer Unterschied. Damit ist die sogenannte ›Reichweite‹ gemeint –: jemand abonniert ein Magazin und reicht es im Familien- und Bekanntenkreis weiter …
Mays ›Schacht und Hütte‹ war kein Misserfolg. Es erschien nur deshalb kein zweiter Jahrgang, weil er bereits im Sommer 1876 seine Redakteurstelle gekündigt hatte.[26]
Anmerkungen
[1]
Stefan Zweig: ›Die Welt von Gestern. Erinnerunngen eines Europäers‹.
Frankfurt a. m. 1970, S. 463.
[2] Karl May: ›Mein Leben und Streben‹, Freiburg
[1910], S. 184.
[3] Peter Krauskopf: ›Karl May und das Ruhrgebiet‹.
In: M-KMG 146/2005, S. 14.
[4] Ebd.
[5] ›Grenzen und Grenzüberschreitungen. Die
Bedeutung der Grenzen für die staatliche und soziale Entwicklung des
Habsburgerreiches von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19.
Jahrhunderts‹. Forschungsprogramm: ›Grenzenloses Österreich‹,
Auftraggeber: Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Wien).
[6] Vgl. Hainer Plaul: ›Redakteur auf Zeit. Über
Mays Aufenthalt und Tätigkeit von Mai 1874 bis Dezember 1877‹. In:
Jb-KMG 1977, Hamburg 1977, S. 143.
[7] Albert Hellwig: ›Die kriminalpsychologische
Seite des Karl-May-Problems‹. In: ›Karl-May-Jahrbuch 1920‹, Radebeul
bei Dresden 1920, S. 201f.
[8] Vgl. Ralf Harder: ›Der
Untergang des Dampfers Schiller – Karl Mays Redakteurzeit‹.
[9] Hellwig, wie Anm. 7, S. 203.
[10]
Zitiert nach Rudolf Lebius: ›Die Zeugen Karl May und Klara May‹,
Berlin-Charlottenburg 1910, S. 79.
[11] Teilurteil in Sachen des Schriftstellers Karl
May vom 26. 9. 1904 (Landgericht I), Abschrift, Bl. 131b–132. Archiv:
Karl-May-Verlag. Vgl. Karl May: ›Ein Schundverlag‹, Privatdruck 1905,
S. 281.
[12] Gemeint sind die Prozesse um die fünf
umfangreichen Kolportage-Romane Karl Mays 1882ff. Vgl. Ralf Harder: ›Karl May und seine Münchmeyer-Romane
– Eine Analyse zu Autorschaft und Datierung‹.
[13] Karl May, wie Anm. 11, S. 281.
[14] Hainer Plaul: ›Zur Frage der Wohnquartiere des
Münchmeyer-Redakteurs Karl May‹. In: ›Karl May Haus Information‹, Nr.
21, Hohenstein-Ernstthal 2008, S. 29.
[15] Harder, wie Anm. 8.
[16] Plaul, wie Anm. 14, S. 30.
[17] Ebd.
[18] Hellwig, wie Anm. 7, S. 204.
[19] Nach Ermittlungen von Ludwig Patsch. Dieter
Sudhoff, Hans Dieter Steinmetz: ›Karl-May-Chronik‹, Bd. 1,
Bamberg-Radebeul 2005, S. 195.
[20] Hellwig, wie Anm. 7, S. 204f.
[21] Vgl. Frank Werder & Ralf Harder: ›Die
Reise ins Ruhrgebiet. Was Titelkopfvarianten über Karl May verraten
können …‹ – Ferner mit vielen Indzien, die auf eine Reise in das
Ruhrgebiet hindeuten: Ralf Harder: ›»Schacht und Hütte« – Eine
notwendige Klarstellung‹. In: M-KMG 146/2005, S. 23ff.
[22] Plaul, wie Anm. 14, S. 31. – Ich danke den
Herren Bernhard Schmid und Roderich Haug (KMV) für die digitale
Zusendung des Faksimiles.
[23] Plaul, wie Anm. 6, S. 164.
[24] Hellwig, wie Anm. 7, S. 222.
[25] Karl May: ›Ein Schundverlag‹,
Privatdruck, Dresden 1905, S. 299.
[26] Harder, wie Anm. 8.